Wildschäden
Bei einem Wildschaden handelt es sich wie - auch bei Hagelschäden - um einen Schaden, der in der Regel schon von einer Teilkaskoversicherung getragen wird.
Welche Tiere allgemein zum sogenannten Haarwild gehören finden Sie in § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes.
Jedoch übernehmen manche Versicherungen die Kosten nicht, wenn man ein Ausweichmanöver vorgenommen hat. Ausnahmen gibt es jedoch, sobald man dadurch ein Menschenleben gerettet hat.
Wer ist bei einem Wildschaden zu informieren?
Sie sollten mit Ihrer Versicherung in Kontakt treten und genau klären, ob das unfallverursachende Tier zu der Kategorie gehört, wonach ein Schaden von der Versicherung zu tragen ist. Außerdem sind Polizei oder der jeweilige Jagdpächter direkt zu informieren, solange es sich um einen größeren Schaden handelt.
Wichtig ist vor allem wenn das beteiligte Tier nur leicht verwundet wurde und flüchten konnte, Spuren am Fahrzeug und Unfallort zu sichern.
Unser Tipp:
Wir empfehlen Ihnen, sich schon vorab mit diesem Thema zu beschäftigen, sodass Sie im Falle eines Wildschadens richtig reagieren und die Kostenübernahme der Versicherung einschätzen können.
Sehr oft nehmen Versicherungen kundenseitige Vorschläge an, sodass auch wir als KFZ-Sachverständigen Büro für ein Kurzgutachten oder ein Gutachten vor Ort anerkannt werden.
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