Kaskoschäden

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn man sein eigenes Fahrzeug beschädigt hat. In diesem Fall kontaktiert man zuerst seine

KFZ-Versicherung und diese entscheidet über das weitere Vorgehen.

 

Obwohl die Entscheidungsgewalt bei Ihrer Versicherung liegt können Sie uns als KFZ-Sachverständigen Büro vorschlagen, was auch oft anerkannt wird.


Auch wenn die Versicherung die Kosten für ein Kurzgutachten nicht oder nur teilweise übernehmen sollte, ist hier von einem Kostenvoranschlag abzusehen.

 

Weshalb hier ein Kurzgutachten erstellt werden sollte können Sie unter Kurzgutachten nachlesen.

0172 - 580 12 14

Wir kümmern uns gerne um Ihre Angelegenheit 
und beantworten Ihre Fragen.