Hagelschäden

Wie auch bei Einbruch-, Diebstahl- oder Sturmschäden ist im Falle eines durch Hagel entstandenen Schadens an Ihrem Fahrzeug die Versicherung direkt zu informieren.

 

Da kein greifbarer Dritter involviert ist, sollten Sie in den AGBs Ihrer Teilkaskoversicherung auf genaue Formulierungen achten.

 

Empfiehlt Ihnen die Versicherung einen Kostenvoranschlag, so können Sie selbstverständlich auf ein von uns erstelltes Kurzgutachten verweisen. Nimmt die Versicherung diesen Vorschlag an, so erstellen wir Ihnen gerne ein kostengünstiges Kurzgutachten.

Weitere Informationen finden Sie unter Kurzgutachten.

0172 - 580 12 14

Wir kümmern uns gerne um Ihre Angelegenheit 
und beantworten Ihre Fragen.