Unverschuldeter Unfall - Haftpflichtschaden

 

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der durch den Unfall Geschädigte sind.

In diesem Fall muss der Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung den gesamten Schaden, der durch den Unfall entstanden ist ersetzen.

Um Ihren Schadenersatz des Fahrzeuges zu beziffern, benötigen Sie ein Gutachten oder eine Kurzgutachten

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist nicht ausreichend, da er nicht für die Beweissicherung genügt.

Die richtige Schadenabwicklung nach einem unverschuldeten Unfall ist kompliziert und für einen Leien sehr undurchsichtig.

Erst einmal ist wichtig den Schaden an Ihrem Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachten zu lassen, um die Schadenhöhe festzustellen.

So gehen Sie am besten vor !

Kurzgutachten oder Gutachten erstellen

Sie benötigen für die Ermittlung des Schadenersatz ein Gutachten.

Wichtig! Sie müssen den Schaden dem Unfallgegner und dessen Versicherung nachweisen!

Dafür benötigen Sie:

Bei Schäden bis 750,- Euro eine Kurzgutachten mit Bildern!

oder

Bei Schäden ab 750,- Euro oder Totalschäden ein Haftpflichtschadengutachten!

Sehr oft ist für den Leien nicht ersichtlich ob der Schaden über oder unter 750.- liegt, oder ob es ein Totalschaden ist,

hier ist es wichtig das ein freier und unabhängiger Kfz.-Sachverständiger eingeschaltet wird.

Die Kosten für den Sachverständigen werden von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Gehen die Ersatzansprüche über den eigentlichen Fahrzeugschaden hinaus (zB. Schmerzensgeld usw.) sollte auf jeden Fall 

ein Verkehrsrechtsanwalt eingeschaltet werden.

Auch hier werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.

 

 

Beispiele für Schadenersatzleistungen 

Hier ein paar Beispiele für Schadenersatzleistungen die bei einem Verkehrsunfall zum tragen kommen könnten

 

Schadenersatz könnte sein:

  • Fahrzeugschaden
  • Abschleppkosten
  • Bergungskosten
  • Standkosten
  • Kosten für Straßenreinigung
  • Auslagenpauschale
  • Wertminderung des Fahrzeuges
  • Leasing Raten
  • Finanzierungsgebühren
  • Zinsen der Zwischenfinanzierung
  • Sachverständigenhonorar
  • Anwaltshonorar
  • Arztkosten
  • Sicherheitsausrüstung (Motorradhelm, Motorradanzug, Kindersitze, usw.)
  • Sachschaden (Handy, Laptop, usw.)
  • Ab -oder Ummeldegebühren
  • Schmerzensgeld
  • Nutzungsausfall
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Mietwagenkosten


Fahrerflucht, Nicht versichert, Keine Zulassung

 

Es gibt aber auch leider die unverschuldeten Unfälle bei denen die Geschädigten auf Ihren Kosten sitzen bleiben, wie beispielsweise, Fahrerflucht, Gegner Fahrzeug nicht versichert oder Fahrzeug nicht zugelassen.

Hier ist es in den meisten Fälle so das die Vollkasko-Versicherung den Fahrzeugschaden abdeckt aber was ist mit eventuellen körperlichen Schäden oder finanziellen Schäden?

Erstens hat nicht jeder eine Vollkasko-Versicherung die den Fahrzeugschaden regulieren würde und zweitens wer ist schon versichert gegen körperliche.- und finanzielle Schäden.

Wenn sich so ein Fall ereignet hat sollte eine Anfrage beimWeißen Ring oder bei der Verkehrsopferhilfegestellt werden.

Es sind zwar beides keine " Versicherungen die dann mal einfach den Schaden bezahlen" aber in Notsituationen treten sie ein und unterstützen die Geschädigten. 

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